Alle Krankenkassen sowie Privatpatienten und Selbstzahler

Kinder unter 18 Jahren:

Die  Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene über 18 Jahren:

Eine 10%‐ige Eigenbeteiligung pro Behandlung und 10,‐ € pro Rezept müssen wir Ihnen im Auftrag der Krankenkassen in Rechnung stellen. Alle unsere Patienten über 18 Jahren sind so lange gebührenpflichtig, bis sie durch Ihre Krankenkasse von der Eigenbeteiligung befreit sind.

Privat Versicherte:

Abhängig von Ihrer Versichrung werden die Kosten vollständig oder anteilig übernommen. Sie  sollten jedoch die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Kasse abklären. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.